Nach verwaltungs- und staatsrechtlichen Vorformen seit dem 7. Jahrhundert (fränkischeGaugrafschaft Saargau) und dem 17. Jahrhundert (Herzogtum Saarland, Saarprovinz und Saardepartement) entstand das Saarland im Jahr 1920 als politische Einheit (damals noch als „Saargebiet“ in kleineren Grenzen, die Nordgrenze lag weiter südlich) infolge des Versailler Vertrages. Es wurde aus dem Deutschen Reichausgegliedert und bestand 15 Jahre als Völkerbundsmandat, bis es 1935 nach der im Vertrag vorgesehenen Saarabstimmung aufgrund von rund 90-prozentiger Zustimmung wieder ins Deutsche Reich, damals unter nationalsozialistischer Führung, zurückgegliedert wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich gliederte es daraus aus und entzog es der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates. Eine eigene Saarregierung und die Annahme einer saarländischen Verfassung am 8. November 1947 sollten ein formell selbständiges (autonomes) Staatsgebildeschaffen, das von den Saarländern als Saarstaat bezeichnet wurde. Nach einer weiteren Volksabstimmung im Jahr 1955 trat das Saarland jedoch 1957 der Bundesrepublik politisch bei („kleine Wiedervereinigung“). Der wirtschaftliche Anschluss durch Übernahme der D-Mark (im Volksmund „Tag X“)[6] erfolgte am 6. Juli 1959.
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